Der Düsseldorfer Radschläger ist ein urheberrechtlich geschütztes Werk.
Professor Friedrich Becker hat das Motiv des Düsseldorfer Radschlägers in einer einfachen stilisierten Form 1960 geschaffen. Es handelt sich um ein Werk der bildenden Kunst, das wegen seiner schöpferischen Höhe urheberrechtlichen Schutz genießt. (Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom 12.12.2012, AZ: S43/12 und vom 15.07.2020, AZ: 120 288/19). Die Radschlägerfigur ist zudem markenrechtlich geschützt (Reg. Nr.: 30 2020 103 527).
Professor Becker ist 1997 verstorben. Alleinerbin und Inhaberin sämtlicher Schutzrechte war Frau Hildegard Becker. Nach deren Versterben am 15.08.2018 sind sämtliche Schutzrechte auf deren Alleinerbin Heike Kappes übergegangen.
Der Düsseldorfer Radschläger ist ein wunderschönes Motiv, das gerne verwendet wird. Gerne können Sie auf Anfrage und nach Prüfung Ihres Vorschlags eine Lizenz zur Verwendung des Düsseldorfer Radschlägers von mir erhalten. Zur Kontaktaufnahme verwenden Sie bitte das Kontaktformular.
Eine unerlaubte Nutzung der von Prof. Friedrich Becker geschaffenen Radschlägerfigur wird rechtlich verfolgt.